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Zurück zur ÜbersichtSteuern / Einkommensteuer
Donnerstag, 13.08.2026
Jahressteuergesetz 2026: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf
Im Fokus stehen unter anderem der Bürokratieabbau, die Digitalisierung der Finanzverwaltung sowie Anpassungen an europäisches Recht und die Rechtsprechung.
Wesentliche Änderungen im Überblick:
- Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden: Ab 1. Januar 2027 sollen bestimmte Steuerbescheide und andere Schreiben grundsätzlich elektronisch bekannt gegeben werden, wenn Steuerpflichtige über ein aktives ELSTER-Nutzerkonto verfügen. Eine ausdrückliche Einwilligung soll nicht mehr erforderlich sein. Wer trotz aktivem ELSTER-Nutzerkonto eine postalische Bekanntgabe wünscht, muss diese elektronisch beantragen.
- Zinssatz nach § 233a AO: Der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen soll ab 2027 von derzeit 0,15 % auf 0,3 % je vollem Monat steigen. Dies entspricht einem Jahreszinssatz von 3,6 %.
- Umsatzsteuerliche Organschaft: Diese soll neu geregelt werden. Anders als nach bisherigem Recht sollen ihre Rechtsfolgen künftig grundsätzlich erst aufgrund einer ausdrücklichen Erklärung des Organträgers eintreten. Auch die Aufnahme einzelner Organgesellschaften soll mit Wirkung für die Zukunft kurzfristig möglich sein.
- Forschungszulage: Diese sollen künftig pro Unternehmen und Forschungs- und Entwicklungsvorhaben periodenübergreifend bis zu 25 Mio. Euro betragen können. Eine neue Ablaufhemmung soll zudem verhindern, dass die Festsetzungsfrist für die Forschungszulage bereits während eines noch laufenden Bescheinigungsverfahrens endet.
- Kapitalertragsteuerentlastungsverfahren: Für beschränkt steuerpflichtige Großaktionäre mit einer Beteiligung von mindestens 10 % an deutschen Gesellschaften sollen künftig keine Freistellungsbescheinigungen im Voraus mehr erteilt werden. Stattdessen sollen Erstattungsanträge erst nach Durchführung der jeweiligen Transaktion gestellt werden können. Zugleich soll die Freigrenze (bis zu der vom Steuerabzug abgesehen werden kann) für bestimmte ins Ausland gezahlte Lizenzvergütungen von 10.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben werden.
- Plattformen-Steuertransparenzgesetz: Der Informationsaustausch über Einkünfte von Anbietern auf Onlineplattformen soll auf Anbieter mit Sitz in Drittstaaten erweitert werden, sofern eine entsprechende wirksame völkerrechtliche Vereinbarung besteht.
- Mindeststeuer: Der Gesetzentwurf greift die internationale Einigung zum sog. Side-by-Side Approach auf und sieht entsprechende Anpassungen des Mindeststeuergesetzes vor.
Mit dem Kabinettsbeschluss ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Der Regierungsentwurf muss nun das weitere parlamentarische Verfahren durchlaufen. Im Zuge der Beratungen können sich noch Änderungen ergeben.
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